Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Unser Auftrag
Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sind Kostenträger der Eingliederungshilfe. Sie sind durch das SGB IX und AG-SGB IX NRW verpflichtet zu prüfen und damit sicherzustellen, dass die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen seitens der Leistungserbringenden erfüllt werden.
Informationen und rechtliche Grundlagen
Im Folgenden haben wir Informationen zum Prüfverständnis und -verfahren und zu den rechtlichen sowie vertraglichen Grundlagen zusammengestellt:
Unser Prüfverständnis
Gemeinsamer Qualitätsdialog
Wir verstehen unseren Prüfauftrag – so auch die Übereinkunft im Landesrahmenvertrag NRW nach § 131 SGB IX – im Sinne eines gemeinsamen Qualitätsdialogs. Die Leistungserbringenden werden bei der qualitativen Weiterentwicklung ihrer inklusiven, pädagogischen Arbeit beratend unterstützt, Erkenntnisse aus den Prüfungen fließen in die weitere Qualitätsentwicklung des jeweiligen Leistungsbereichs nachhaltig ein.
Unsere Ziele
Qualität sichern
Um die Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung qualitativ weiterzuentwickeln, ist übergeordnetes Ziel der beiden Landschaftsverbände:
- die Etablierung und Sicherstellung NRW-weit gleicher beziehungsweise vergleichbarer Bedingungen für die leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung.
Ziele der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung sind daher:
- die Abstimmung und Etablierung landesweit einheitlicher Qualitätsstandards sowie Prüfkriterien und
- die Sicherstellung, dass diese, sich aus den gesetzlichen und / oder vertraglichen Grundlagen sowie gegebenenfalls weiterer Konkretisierungsabsprachen zwischen den Vertragsparteien resultierenden Verpflichtungen, seitens der Leistungserbringenden eingehalten werden.
Die Strategie zur Erreichung dieser Ziele beinhaltet:
- Transparenz und Handlungssicherheit durch Veröffentlichung / Bekanntgabe der definierten Qualitäts- und damit Prüfaspekte in Form einer Übersicht für den jeweiligen Leistungsbereich zu schaffen sowie
- Erkenntnisse aus Prüfungen und Qualitätsdialogen in die flächendeckende Qualitäts(weiter)entwicklung nachhaltig einfließen zu lassen.
Anlass, Umfang und Durchführung von Prüfungen
Rahmenbedingungen
- Qualitätsprüfungen werden sowohl aus besonderem Anlass als auch anlassunabhängig durchgeführt.
- Gem. § 8 AG SGB IX NRW erfolgen Qualitätsprüfungen ohne vorherige Ankündigung.
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden nur aus besonderem Anlass durchgeführt.
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
- Prüfungen können sich auf einen oder mehrere Leistungs- und damit Prüfaspekte erstrecken.
- Üblicherweise erfolgen die Prüfungen durch mindestens zwei Prüfende. Um individuelle Situationen bestmöglich erfassen und bewerten zu können, ist der Bereich der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung multiprofessionell besetzt.
Detaillierte Ausführungen finden sich im Landesrahmenvertrag NRW, Allgemeiner Teil, 8.1 - 8.5.
Dokumente der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für die einzelnen Leistungsbereiche
Hinweise
- Die Erarbeitung und Veröffentlichung von Dokumenten in den verschiedenen Leistungsbereichen erfolgt sukzessive.
- Etwaige Konkretisierungen erfolgen fortlaufend:
- Im Falle inhaltlicher Überarbeitungen (= z.B. Konkretisierung und/oder Änderung der Ausführungsform/des Ausführungsgrades einzelner Prüfkriterien) werden die Leistungserbringenden des betroffenen Leistungsbereichs parallel zur Veröffentlichung auf der Internetseite per Rundmail informiert.
- Im Falle redaktioneller Aktualisierungen (= z.B. Veränderung des Wortlauts der Ausführungen zwecks besseren Verständnisses einzelner Prüfkriterien) erfolgt ausschließlich eine Veröffentlichung auf der Internetseite.
Qualitäts-/Wirtschaftlichkeitsprüfung der solitären Frühförderung
Der Leistungsbereich Frühförderung besteht aus der solitären und der interdisziplinären Frühförderung. Hier finden Sie Dokumente zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Bereich solitäre Frühförderung.
Qualitäts-/Wirtschaftlichkeitsprüfung der interdisziplinären Frühförderung
Der Leistungsbereich Frühförderung besteht aus der solitären und der interdisziplinären Frühförderung. Hier finden Sie Dokumente zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Bereich interdisziplinäre Frühförderung.
Qualitäts-/Wirtschaftlichkeitsprüfung der heilpädagogischen Leistungen in Kindertageseinrichtungen
Der Leistungsbereich Kindertagesbetreuung besteht aus heilpädagogischen Leistungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege. Hier finden Sie Dokumente zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Bereich heilpädagogische Leistungen in Tageseinrichtungen für Kinder.
Qualitäts-/Wirtschaftlichkeitsprüfung der Kindertagespflege
Der Leistungsbereich Kindertagesbetreuung besteht aus heilpädagogischen Leistungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege. Hier finden Sie zukünftig Dokumente zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Bereich Kindertagespflege.
Qualitäts-/Wirtschaftlichkeitsprüfung der Leistungen für KiJu mit Behinderung in Wohneinrichtungen
Hier finden Sie Dokumente zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für diesen Bereich.
Qualitäts-/Wirtschaftlichkeitsprüfung der Leistungen für KiJu mit Behinderung in Pflegefamilien
Hier finden Sie zukünftig Dokumente zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für diesen Bereich.