In diesem Modell wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung um einen Platz abgesenkt. Der gemäß Anlage 1 zu § 33 KiBiz erforderliche Personalwert bleibt jedoch unverändert und wird um zusätzliche Fachkraftstunden ergänzt. Sowohl die durch den abgesenkten Platz wegfallende KiBiz-Pauschale als auch die ergänzenden zusätzlichen Fachkraftstunden sind durch die erhöhte KiBiz-Pauschale für Kinder mit Behinderung und die zusätzlichen Eingliederungshilfeleistungen durch den LWL finanziert.
Vor Beantragung einer Förderung im Modell "Gruppenstärkeabsenkung" ist eine Genehmigung vom örtlichen Jugendamt einzuholen. Hierbei muss bestätigt werden, dass das Vorhaben unter Einhaltung der aktuellen Kinder- und Jugendhilfeplanung möglich ist.
Die Höhe der notwendigen zusätzlichen Fachkraftstunden, die die Gruppenstärkeabsenkung ergänzen, können Sie den aktuellen Fördergrundlagen entnehmen.
In den vom LWL gezahlten Eingliederungshilfeleistungen sind neben einem Anteil für Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten und der Kosten für die abgesenkten Plätze auch bereits Mittel für Fortbildung, Supervision, Fallmanagement, Fachberatung und zum Ausgleich des Trägeranteils enthalten.