Heilpädagogische und kombinierte Kitas
Nahezu alle Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen in Westfalen-Lippe werden in kombinierter Form geführt: Kinder mit Behinderung aus heilpädagogischen Gruppen und Kinder aus Regelgruppen werden dort gemeinsam gefördert. Darüber hinaus gibt es weitere Gruppen für Kinder ohne Behinderung.
Die heilpädagogischen Plätze sind Kindern mit einem besonderen individuellen Bedarf vorbehalten, wie z. B. kleinere Gruppen, multiprofessionelle Teams sowie gegebenenfalls pflegerische Fachkenntnisse.
Der LWL als Kostenträger entscheidet im gemeinsamen Austausch mit den Einrichtungen und den Jugendämtern über die Platzvergabe.
Gegebenenfalls ist alternativ eine Antragstellung für einen Platz in einer inklusiven wohnortnahen Kindertageseinrichtung möglich, da die Anzahl der heilpädagogischen Plätze begrenzt ist. Dabei besteht der Rechtsanspruch der Eltern gegenüber dem örtlichen Jugendamt.
Wichtig: Da es keine Garantie auf einen Platz in einer kombinierten Kindertageseinrichtung gibt, können Kinder zusätzlich bei dem örtlichen Jugendamt in einem Regelkindergarten mit inklusiven Plätzen angemeldet werden.