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Frühförderung

Die Landschaftsverbände sind für die Leistungen der Frühförderung zuständig.

Ziel ist es, landesweit für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen, bedarfsgerechte Hilfeangebote zu schaffen sowie gute Strukturen zu erhalten und auszubauen.

Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)

Solitäre Frühförderung

Arbeitshilfe Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX Kinderschutz in der Frühförderung leben!

Unterstützung für die Teams der Frühförderstellen

Die Arbeitshilfe dient als Orientierung, um ein individuelles auf die jeweilige Einrichtung bezogenes Schutzkonzept zu erstellen. Denn jede Einrichtung der Frühförderung hat spezifische Rahmen-  und Risikobedingungen und muss unterschiedlichen Formen der Gewalt passgenau begegnen. Die Arbeitshilfe enthält eine Sammlung von Aspekten, mit denen sich Gewaltschutzkonzepte grundsätzlich befassen müssen und enthält zahlreiche Reflektionsfragen für das Team der Frühförderstelle, die beim Erreichen von tatsächlichen Verbesserungen im Bereich Gewaltschutz und der Formulierung des Schutzkonzeptes helfen.

Arbeitshilfe (pdf)