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Beratung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig. Dazu gehören auch Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder Entwicklungsverzögerungen oder -risiken haben.

Unsere Zuständigkeit umfasst folgende Angebote:

  • Frühförderung
    inkl. autismusspezifische Förderung für noch nicht eingeschulte Kinder,
  • Kindertagesbetreuung,
  • Pflegefamilien und
  • Leistungen über Tag und Nacht (Wohneinrichtungen).

Wir beraten Sie zu diesen Angeboten vertraulich und selbstverständlich kostenfrei. Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns Ihre Frage per E-Mail. Auch Vor-Ort-Termine können je nach Bedarf stattfinden. Die Ansprechpersonen für Ihren Ort finden Sie am Ende dieser Seite.

Bei der Beratung berücksichtigen wir die persönliche Situation Ihres Kindes sowie Ihrer Familie.

Wir beraten zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und wer sie anbietet. Außerdem benennen wir bei Bedarf weitere Leistungsanbieter, Hilfemöglichkeiten und Beratungsangebote in Ihrer Nähe.

Sollten Sie Unterstützung, etwa bei der Antragsstellung, gebrauchen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung.