Bedarfsermittlung
Wir laden Sie mit Ihrem Kind zu einem Bedarfsermittlungsgespräch ein.
In diesem Gespräch stellen wir fest, ob die Soziale Teilhabe eingeschränkt ist und suchen nach der optimalen Unterstützung für Ihr Kind.
Das schriftliche Ergebnis der Bedarfsermittlung erhalten Sie im Nachgang des Gespräches.
Haben Sie einen Gesprächstermin?
Informationen zur Vorbereitung auf das Gespräch.
Mit den folgenden Informationen und dem unten zum Download bereitgestellten Fragebogen „Persönliche Sicht“ möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf das Gespräch vorzubereiten.
Vorbereitung
Damit sich die LWL-Mitarbeitenden gut auf das Gespräch vorbereiten können, werden Unterlagen benötigt, die aus Ihrer Sicht hilfreich sind (etwa Arztberichte, Berichte aus einer Kindertageseinrichtung, aus bisherigen Maßnahmen). Diese sollen vorab an den zuständigen LWL-Mitarbeitenden geschickt werden oder zum Gespräch mitgebracht werden.
Teilnehmende
Neben dem Kind oder Jugendlichen sowie den Sorgeberechtigten und dem LWL-Mitarbeitenden kann auf Wunsch eine Vertrauensperson (beispielsweise Angehörige:r, pädagogische Fachkraft) beteiligt werden.
Gesprächsinhalte
In dem Gespräch soll ermittelt werden, inwieweit und in welchen Bereichen die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen eingeschränkt ist. Ebenfalls wird geschaut, wo Teilhabe bereits gut gelingt und wer (beispielsweise bestimmte Personen) oder was (etwa Hilfsmittel) die Teilhabe unterstützt.
Dauer des Gespräches
Wir nehmen uns Zeit. Das Gespräch kann bis zu zwei Stunden dauern.
Wie können Sie das Gespräch vorbereiten?
Zur Vorbereitung auf das Gespräch können Sie – wenn möglich zusammen mit dem Kind oder Jugendlichen – den Fragebogen „Persönliche Sicht“ ausfüllen.
- Dem LWL geht es bei der Bedarfsermittlung in erster Linie um die eigenen Vorstellungen des Kindes oder Jugendlichen hinsichtlich der Lebensgestaltung, der eigenen Wünsche und Ziele.
- Versetzen Sie sich daher beim Ausfüllen des Fragebogens in die Perspektive des Kindes oder Jugendlichen. Nach Möglichkeit sollten die eigenen Aussagen des Kindes oder Jugendlichen notiert werden. Diese können durch Ihre Aussagen ergänzt werden.
- Bitte entscheiden Sie selbst, welche Fragen passend (also individuell wichtig oder unwichtig) sind.
Schicken Sie uns den Fragebogen gerne im Vorfeld zu oder bringen Sie ihn zum Gespräch mit.
Persönliche Sicht
Mit der Bedarfsermittlung wird der individuelle Teilhabebedarf eines Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung festgestellt. Im Mittelpunkt steht immer die leistungsberechtigte Person mit ihren Wünschen und Vorstellungen.
Das BEI NRW KiJu ist das Bedarfsermittlungsinstrument für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Es wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens bei der Erstbedarfsermittlung und Fortschreibung genutzt und dient dabei als Gesprächsleitfaden. Die Beratung der leistungsberechtigten Person kann im BEI NRW KiJu ebenso dokumentiert werden, wie die ermittelten Teilhabebedarfe, vereinbarte Ziele und Maßnahmen.
Die persönliche Sicht soll es noch besser ermöglichen, die Wünsche der Kinder und Jugendlichen mit in das Gespräch einfließen zu lassen.
Bei der persönlichen Sicht liegt der Schwerpunkt auf dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen und sollte auch nur dessen Gedanken wiedergeben. Das Kind oder der Jugendliche soll die persönliche Sicht eigenständig oder mit einer vertrauten Person als Unterstützung ausfüllen. Die Unterstützung ist jeweils in der Schlussbemerkung anzugeben.
Uns ist es in diesem Zusammenhang wichtig, zu betonen, dass wir uns bei der persönlichen Sicht ausdrücklich die ausschließliche Meinung des Leistungsberechtigten wünschen.
Worüber wird gesprochen?
Je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen können folgende Themenfelder bei der Bedarfsermittlung von Bedeutung sein:
Lernen und Gelerntes anwenden
z. B. Nachmachen/Nachahmen, Sprechen lernen, Lesen, Schreiben, Rechnen, Problemlösen …
Bewältigung von allgemeinen Aufgaben und Anforderungen
z. B. Aufgaben übernehmen, tägliche Routinen durchführen, mit schwierigen Situationen umgehen …
Kommunikation
z. B. sich unterhalten, Mitteilungen lesen und schreiben, Telefon und Handy benutzen …
Mobilität
z. B. die Köperposition ändern, Fortbewegung zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln …
Selbstversorgung
z. B. sich selber waschen, kleiden, essen und trinken, auf seine Gesundheit achten …
Häusliches Leben
z. B. einkaufen, Essen kochen, Hausarbeiten erledigen ...
Beziehung zu anderen Menschen gestalten
z. B. zu Familie, Freunden, Bekannten, Erzieher:innen, Lehrkräften, fremden Personen …
Erziehung/Bildung, Arbeit und Geld
z. B. Vorschulbildung, Schule und Berufsausbildung, Arbeit und Beschäftigung, Umgang mit Geld …
Gemeinschaft mit anderen Menschen, Freizeit
z. B. Vereine, Freizeitgestaltung, Sport, Religion …
Was ist das BEI_NRW?
Mit dem BedarfsErmittlungsInstrument für NRW (BEI_NRW) wird der individuelle Teilhabebedarf eines Menschen mit Behinderung dokumentiert. Für Kinder und Jugendliche ist es angepasst.