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Autismusspezifische Förderung für Ihr Kind

Von der Geburt bis zur Einschulung

Der LWL ist für Kinder mit autismusspezifischem Förderbedarf in Westfalen-Lippe zuständig. Er übernimmt für diese Leistungen die Kosten (außer Krankenkassenleistungen) ab der Geburt bis zum Schuleintritt.

Wir möchten, dass Ihr Kind und Sie umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig von Ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform des Kindes. Wir planen die Hilfen gemeinsam mit Ihnen.

Autismus

Was sind autismusbedingte Beeinträchtigungen?

Der Begriff Autismus kennzeichnet eine tiefgreifende Entwicklungsstörung die als Autismus-Spektrum-Störung (ASS) diagnostiziert wird. ASS als Oberbegriff umfasst eine Vielzahl möglicher Symptome und Beeinträchtigungen. In den meisten Fällen besteht eine Problematik in der Fähigkeit der sozialen Interaktion.

Unterschieden wird zwischen:

  • Frühkindlicher Autismus
  • Asperger Syndrom
  • Atypischer Autismus

Eine klare Abgrenzung zwischen einzelnen Formen ist häufig nicht möglich. Die jeweiligen autismusbedingten Beeinträchtigungen sind in ihrer Zusammensetzung sowie in ihrem Ausprägungsgrad von Kind zu Kind verschieden und reichen von leichten Einschränkungen im Alltag bis hin zu einer schweren Behinderung.

Bei der überwiegenden Zahl der betroffenen Kinder liegen Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung vor, die sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und das Verhaltensrepertoire auswirken. So haben die Kinder zum Teil Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen. Es fällt ihnen oft nicht leicht Kontakt mit Gleichaltrigen aufzunehmen oder sich so zu verhalten, wie ihr Umfeld es von ihnen erwartet. Das Verhalten von Kindern mit einer autismusbedingten Beeinträchtigung ist zumeist geprägt durch wiederholende und stereotype Verhaltensmuster, Aktivitäten und Interessen. Weiter fällt es oft schwer, Veränderungen im Leben oder der Umgebung auszuhalten.

Auch die Spielinteressen und das Spielverhalten von Kindern mit einer autismusbedingten Beeinträchtigung unterscheiden sich häufig von anderen Kindern. Oft nehmen sie bei alterstypischen Rollenspielen, oder dem „So-Tun-Als-Ob-Spiel“ zum Beispiel eher eine passive und beobachtende Position ein und begeben sich eher nicht in Interaktion mit den Mitspielenden, sondern entwickeln ein eigenes paralleles Spiel.

Welche Leistungen kann mein autistisches Kind erhalten?

Autismusspezifische Leistungen, die vom LWL gefördert werden, zählen zu den heilpädagogischen Leistungen. In Autismusambulanzen oder einigen Frühförderstellen wird (heilpädagogische) Autismusförderung durchgeführt, die durch speziell ausgebildetes Personal erfolgt.

Die Fördermaßnahmen zielen darauf ab, die soziale Inklusion Ihres Kindes zu verbessern, wobei Ihr Kind sowie sein Umfeld im Mittelpunkt stehen.

Schwerpunkte der Förderung bilden die Erweiterung von alltagspraktischen, kommunikativen und sozialen Fähigkeiten sowie die Auseinandersetzung mit der eigenen Diagnose. Außerdem soll das Umfeld für die Bedarfe des Kindes sensibilisiert werden.

Eine allgemeine Therapie des autistischen Syndroms gibt es nicht. Die eingesetzten Methoden und Therapieansätze sowie Förderorte werden individuell an die Bedarfe Ihres Kindes und der Familie angepasst. Durch gezielte und individuell zugeschnittene Förderung kann die Teilhabe von Kindern in ihrem Lebensumfeld (etwa zu Hause, im Wohnumfeld, in der Kindertageseinrichtung) unterstützt werden.

Wo findet autismusspezifische Förderung statt?

Hier kommen verschiedene Förderorte in Betracht:

  • Die Förderung kann im Autismustherapiezentrum (ATZ) stattfinden. Es bieten auch einige Frühförderstellen Autismustherapien an. Hier sind die Räume sowie die Spiel- und Fördermaterialien an die Bedarfe Ihres Kindes angepasst. Die Förderung erfolgt durch autismusspezifisch qualifiziertes Fachpersonal.
  • Daneben gibt es auch die sogenannte mobile Förderung: Die Förderung und Beratung erfolgt dann bei der Familie Zuhause. Bei Bedarf wird die Förderung auch in der Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter durchgeführt.

Im Rahmen der autismusspezifischen Förderung ist es immer sinnvoll, dass das Umfeld des Kindes (Familie, Freunde, Erzieher etc.) mit einbezogen wird. Unabhängig vom Förderort ist es immer wichtig, dass Sie als Eltern an der Förderung mitwirken.

Die Adressen finden Sie über eine Suchfunktion am Ende dieser Seite.

Wie erhält mein Kind autismusspezifische Fachleistungen?

Wurde bei Ihrem Kind die fachärztliche Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS) gestellt oder steht diese Diagnose im Raum, so können Sie sich an einen Anbieter wenden, also an ein Autismustherapiezentrum (ATZ) oder an eine Frühförderstelle, die Autismustherapie anbietet.

Wichtig ist, dass das Vorliegen oder der Verdacht einer ASS fachärztlich diagnostiziert sein muss, um autismusspezfische Leistungen beantragen zu können. Stellen Sie dann einen Antrag. Das Formular dazu finden Sie auf der Seite Antrag stellen.

Liegen dem LWL alle erforderlichen Unterlagen vor, wird Kontakt zu Ihnen aufgenommen und ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart. Dieses Gespräch findet wohnortnah statt. Inhalte sind hier Ihre Sichtweisen, Fragen, Wünsche sowie Ziele. Ebenfalls steht die Perspektive Ihres Kindes im Mittelpunkt.

Im Nachgang zu diesem Gesprächstermin erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Nach einer Bewilligung wenden Sie sich erneut an den gewählten Anbieter und besprechen hier den konkreten Ablauf der Förderung.

Wer wird zuständig, wenn mein Kind in die Schule kommt?

Autismusspezifische Förderung ist auch über den Schuleintritt hinaus möglich. Hier findet ein Wechsel der Zuständigkeit zu den örtlichen Jugend- und Sozialämtern statt.

Was kostet die Förderung unseres Kindes?

Die autismusspezifischen Leistungen sind für die Eltern kostenlos.

Liegt eine Bewilligung vor, übernimmt der Eingliederungshilfeträger – in Westfalen-Lippe der LWL – die Kosten.

Wen kann ich ansprechen?

Der LWL finanziert die Förderung von Kindern mit Behinderung und Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind. Damit sich die Kinder bestmöglich entwickeln können.

Wir beraten Sie zu autismusspezifischen Förderungen vertraulich und kostenfrei. Rufen Sie uns gerne dazu an. Bei Bedarf können auch Vor-Ort-Termine stattfinden.

Wir beraten Sie zu Angeboten der autismusspezifischen Förderung und erklären Ihnen, wie Sie einen Antrag stellen können. Außerdem unterstützen wir Sie bei Bedarf beim Ausfüllen des Antrags.

Darüber hinaus benennen wir weitere Leistungsanbieter, Hilfemöglichkeiten und Beratungsangebote in Ihrer Nähe.

Informationsmaterialien

Elternflyer: Autismusspezifische Förderung für Ihr Kind

Informationen für Eltern zur autismusspezifischen Förderung von der Geburt bis zur Einschulung in Westfalen-Lippe. Was sind autismusbedingte Beeinträchtigungen? Welche Leistungen kann mein autistisches Kind erhalten? Und wie erhält mein Kind diese Leistungen?

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Titelseite des Elternflyers Autismusspezifische Förderung für Ihr Kind

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