Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung. Damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können.
Unser Auftrag
Passgenaue Bedarfsermittlung mit dem Kind im Mittelpunkt
Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen personenzentriert.
Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse
Sicherstellung einheitlicher und vergleichbarer Leistungen und Strukturen in NRW.
Unsere Aufgaben
Das LWL-Referat "Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche" berät, unterstützt und finanziert die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
- Der LWL fördert die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung haben oder von ihr bedroht sind.
- Das Referat ist für die Aufgaben der Eingliederungshilfe in Kindertagesbetreuung und in Frühförderung zuständig. Darüber hinaus werden Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien sowie in Einrichtungen über Tag und Nacht gewährt.
- Wir beraten, ermitteln den Teilhabebedarf der Kinder und Jugendlichen und entscheiden über die Anträge.
- Dabei arbeiten wir eng mit Kitas, Frühförderstellen sowie Pflegefamilien und Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche und deren Trägern zusammen.
Zuständigkeiten
Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Die Kreise und kreisfreien Städte sind die grundsätzlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen bis zum Ende der Schulausbildung.
Die wichtigsten Fachleistungen in Zuständigkeit des örtlichen Sozialamtes sind beispielsweise:
- Schulbegleitung/Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
- Behindertenfahrdienste
- Hilfsmittel
- Familienunterstützende Dienste
Seelische Behinderung
Für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung sind die örtlichen Jugendämter zuständig.
Zuständigkeiten des LWL
Von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Städte und Kreise für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gibt es vier Ausnahmen:
- Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht in besonderen Wohnformen
- Leistungen der Eingliederungshilfe zur Betreuung in einer Pflegefamilie
- Leistungen der Eingliederungshilfe in heilpädagogischen Tagesstätten, in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege*
- Leistungen der Frühförderung*
* Eine Unterscheidung nach der Beeinträchtigung findet nicht statt: Die genannten Leistungen für seelisch beeinträchtigte Kinder fallen auch in die Zuständigkeit der Landschaftsverbände.
Häufig gesucht
Zu unseren Anträgen
Sie können Leistungen jetzt auch online beantragen − schnell, papierlos und rund um die Uhr.
Wir sind für Sie da.
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Informationsmaterialien
Elternflyer: Frühförderung für Ihr Kind
Informationen für Eltern zur Frühförderung von der Geburt bis zur Einschulung in Westfalen-Lippe. Was ist Frühförderung? Wann ist sie sinnvoll? Und wie kann das Kind diese erhalten?
Gedruckten Flyer bestellen (nur deutsche Fassung)
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- Was ist Frühförderung?
- Welche Angebote der Frühförderung gibt es?
- Wie erhält mein Kind Frühförderung?
Elternflyer: Autismusspezifische Förderung für Ihr Kind
Informationen für Eltern zur autismusspezifischen Förderung von der Geburt bis zur Einschulung in Westfalen-Lippe. Was sind autismusbedingte Beeinträchtigungen? Welche Leistungen kann mein autistisches Kind erhalten? Und wie erhält mein Kind diese Leistungen?
Flyer: Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Informationen zum LWL-Referat „Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche“. Der LWL berät, unterstützt und finanziert die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.